Copilot Betriebsvereinbarung – Betriebsrat und IT-Leitung prüfen gemeinsam Tenant-Einstellungen am Laptop – AURUM GmbH Nürnberg

Copilot-Betriebsvereinbarung: 6 Streitpunkte, an denen der Rollout scheitert

Eine Copilot-Betriebsvereinbarung regelt, wie Microsoft Copilot im Unternehmen genutzt wird und welche Auswertungen ausgeschlossen sind. Sie ist allerdings keine Formsache. Copilot erfüllt die Voraussetzungen des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, denn das System eignet sich objektiv zur Verhaltens- und Leistungskontrolle. Ohne Einigung mit dem Betriebsrat steht der Rollout still. Das trifft die IT…