Digitalbonus Bayern für IT-Sicherheit 2026: Förderung, NIS2, Beispiele

Digitalbonus Bayern IT-Sicherheit – IT-Leiterin prüft Sicherheits-Dashboard am Monitor – AURUM GmbH Nürnberg

Der Digitalbonus Bayern für IT-Sicherheit bezahlt kleinen Unternehmen die Hälfte eines Sicherheitsprojekts, in der Variante Standard bis zu 7.500 Euro. Antragsberechtigt sind Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Gefördert werden zum Beispiel Firewall, Backup, Geräteverwaltung und die Absicherung von Microsoft 365 durch einen externen Dienstleister. Die Lizenzen für Microsoft 365 selbst gelten dagegen als Standard-Software und sind ausgeschlossen.

Manche Anbieter werben mit „NIS2-Förderung“. Allerdings finanziert der Digitalbonus keine Maßnahmen, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind. Deshalb lohnt er sich vor allem für kleine Zulieferer, deren Kunden unter NIS2 fallen. Dieser Leitfaden zeigt für Unternehmen in Nürnberg und ganz Bayern die aktuellen Regeln (Stand: 28. September 2026), drei Beispielrechnungen und die häufigsten Antragsfehler. Wichtig für die Planung: Der Freistaat vergibt die Anträge in Monatskontingenten, jedes Antragsfenster öffnet am Ersten des Monats.

Was ist der Digitalbonus Bayern für IT-Sicherheit?

Der Digitalbonus Bayern ist ein Zuschussprogramm des bayerischen Wirtschaftsministeriums für kleine Unternehmen. Er hat zwei Förderbereiche: Digitalisierung und IT-Sicherheit. Im Bereich IT-Sicherheit bezuschusst der Freistaat Projekte, die Ihre Systeme besser gegen Angriffe, Ausfälle und Datenverlust schützen. Die aktuelle Richtlinie gilt vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2027.

Es gibt zwei Varianten. Für ein typisches Sicherheitsprojekt kommt in der Praxis fast immer der Digitalbonus Standard infrage. Die Variante Plus setzt nämlich einen besonderen Innovationsgehalt voraus, etwa KI oder intelligente Datenanalyse. Der bloße Kauf von Softwarelizenzen gilt laut den Vollzugshinweisen ausdrücklich nicht als innovativ.

MerkmalDigitalbonus StandardDigitalbonus Plus
Zuschussbis 50 %, max. 7.500 €bis 50 %, max. 30.000 €
Mindestausgaben4.000 €4.000 €
Voll ausgeschöpft ab15.000 € Projektkosten60.000 € Projektkosten
VoraussetzungVerbesserung der IT-Sicherheitbesonderer Innovationsgehalt
Eignung für SicherheitsprojekteRegelfallnur in Ausnahmefällen

Wichtig ist zudem die Anzahl der Anträge. Jedes Unternehmen darf während der gesamten Laufzeit nur einen Antrag pro Förderbereich stellen. Planen Sie Ihr Sicherheitsprojekt deshalb so, dass der eine Antrag möglichst viel abdeckt. Die offiziellen Regeln finden Sie auf der Programmseite des Digitalbonus Bayern.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern und weniger als 50 Beschäftigten. Zudem dürfen Umsatz oder Bilanzsumme höchstens 10 Millionen Euro betragen. Die übliche KMU-Grenze von 250 Beschäftigten gilt hier ausdrücklich nicht. Im Detail müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • weniger als 50 Beschäftigte, gerechnet in Vollzeitäquivalenten
  • höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme laut letztem Jahresabschluss
  • gewerbliche Tätigkeit mit Gewerbesteuerpflicht
  • eine Betriebsstätte in Bayern, an der die geförderte Lösung eingesetzt wird
  • genügend Spielraum bei De-minimis-Beihilfen, also höchstens 300.000 Euro in drei Jahren

Ausgeschlossen sind dagegen mehrere Gruppen. Dazu gehören Freie Berufe ohne Gewerbebetrieb, also zum Beispiel viele Kanzleien und Arztpraxen. Außerdem fallen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, die Landwirtschaft und Unternehmen mit mindestens 25 Prozent öffentlicher Beteiligung heraus. Auch Firmen in einem Insolvenzverfahren erhalten keinen Zuschuss.

Prüfen Sie die Zahlen daher vor dem Antrag sorgfältig. Maßgeblich sind die Beschäftigten und Finanzkennzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Verbundene Unternehmen spielen für die Größe keine Rolle, für die De-minimis-Erklärung jedoch schon.

Welche IT-Sicherheitsmaßnahmen fördert der Digitalbonus Bayern?

Der Digitalbonus Bayern fördert IT-Sicherheit, die ein externer Anbieter einführt, einschließlich der dafür nötigen Software und Sicherheitshardware. Laut Richtlinie zählen dazu insbesondere Firewalls sowie Komponenten für Datensicherung und Netzwerksicherheit. Zusätzlich sind Einrichtung, Anpassung, Dokumentation und Projektbegleitung förderfähig. Förderfähig sind demnach unter anderem:

  • Einführung einer Firewall oder einer Netzwerksegmentierung
  • Backup- und Wiederherstellungslösungen, auch für Microsoft 365
  • Mehrfaktor-Authentifizierung und Zugriffsregeln für alle Konten
  • zentrale Geräteverwaltung und Endpoint-Schutz
  • Lizenzkosten für Sicherheitssoftware für höchstens 18 Monate
  • Beratung und Schulung zur eingeführten Lösung, zusammen höchstens 50 Prozent der Kosten
  • Aufbau eines ISMS, aber nur mit anschließender Zertifizierung, etwa nach ISO 27001

Nicht förderfähig sind hingegen Standard-Hardware wie PCs, Laptops, Server und Smartphones. Ebenso fallen Ersatzbeschaffungen, Leasing, Reisekosten und eigene Personalkosten heraus. Reine Beratung ohne Umsetzung einer Lösung zahlt der Freistaat ebenfalls nicht.

Was gilt für Microsoft 365?

Die Microsoft-365-Lizenzen selbst sind nicht förderfähig, denn sie zählen als Standard-Software wie Büroprogramme oder Betriebssysteme. Das betrifft auch Microsoft 365 Business Premium für derzeit 19,06 Euro pro Nutzer und Monat im Jahresabo. Die Einrichtung der darin enthaltenen Sicherheitsfunktionen ist dagegen eine externe Dienstleistung zur IT-Sicherheit.

Dazu zählen zum Beispiel Mehrfaktor-Authentifizierung und bedingter Zugriff mit Entra ID. Ebenso gehören die Geräteverwaltung mit Microsoft Intune und die Konfiguration von Defender for Business dazu. Auch die Absicherung von Administratorkonten, etwa mit Privileged Identity Management mit Entra ID, passt in diesen Rahmen. Eine separate Backup-Lösung für Microsoft 365 können Sie mit bis zu 18 Monaten Lizenzkosten ansetzen.

Beachten Sie jedoch: Die Richtlinie nennt Cloud-Abonnements nicht ausdrücklich. Klären Sie Grenzfälle deshalb vorab mit der zuständigen Bezirksregierung. Trennen Sie außerdem im Angebot sauber zwischen förderfähigen und nicht förderfähigen Positionen.

Digitalbonus und NIS2: Wann hilft die Förderung wirklich?

Für Unternehmen, die selbst unter NIS2 fallen, hilft der Digitalbonus in aller Regel nicht. Die Förderregeln schließen Maßnahmen aus, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt. Zudem überschneiden sich die Zielgruppen kaum. Der Digitalbonus gilt nur unter 50 Beschäftigten, NIS2 greift in den meisten Sektoren erst ab 50 Beschäftigten. Sinnvoll ist die Förderung deshalb vor allem für kleine Zulieferer, deren NIS2-pflichtige Kunden vertraglich MFA, Backup oder Notfallpläne verlangen.

Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft. Als wichtige Einrichtung gilt ein Unternehmen in einem der regulierten Sektoren ab 50 Beschäftigten. Alternativ genügen mehr als 10 Millionen Euro Umsatz und zugleich mehr als 10 Millionen Euro Bilanzsumme. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, klären Sie mit der NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI.

Der eigentliche Nutzen liegt in der Lieferkette. NIS2-pflichtige Unternehmen müssen nach § 30 BSIG auch die Sicherheit ihrer Lieferanten steuern. Deshalb können sie von kleinen Zulieferern und Dienstleistern Nachweise verlangen, etwa zu Mehrfaktor-Authentifizierung, Backup und Notfallplänen. Diese vertraglichen Anforderungen sind keine gesetzliche Pflicht des Zulieferers. Folglich können Sie die Umsetzung mit dem Digitalbonus fördern lassen.

Die technischen Details zu den zehn Maßnahmen aus § 30 finden Sie in unserem Beitrag NIS2-Anforderungen in Microsoft 365 umsetzen.

Beispielrechnung: Digitalbonus Bayern für ein IT-Sicherheitsprojekt

Bei einem typischen Projekt mit 13.600 Euro förderfähigen Kosten zahlt der Freistaat 6.800 Euro. Ab 15.000 Euro erreichen Sie den Höchstbetrag von 7.500 Euro, darüber steigt nur Ihr Eigenanteil. Die folgenden drei Beispiele rechnen mit einem externen Tagessatz von 1.100 Euro netto.

ProjektFörderfähige KostenZuschussEigenanteil
A: Backup für Microsoft 365 mit Einrichtung (15 Beschäftigte)4.000 €2.000 €2.000 €
B: Microsoft-365-Absicherung für einen Zulieferer (30 Beschäftigte)13.600 €6.800 €6.800 €
C: Firewall, Absicherung und Awareness-Schulung (45 Beschäftigte)17.800 €7.500 €10.300 €

So setzen sich die Beispiele zusammen

Projekt A liegt genau an der Mindestgrenze von 4.000 Euro. Es umfasst 1.800 Euro Backup-Lizenzen für 15 Nutzer über 18 Monate und zwei Beratertage für die Einrichtung.

Projekt B umfasst acht Beratertage für Mehrfaktor-Authentifizierung, bedingten Zugriff, Intune und Defender (8.800 Euro). Hinzu kommen Backup-Lizenzen für 30 Nutzer über 18 Monate (3.600 Euro) und eine Schulung (1.200 Euro). Die Schulung liegt damit deutlich unter der 50-Prozent-Grenze für Beratung und Schulung.

Projekt C kombiniert eine erstmals eingeführte Firewall (6.000 Euro) mit acht Tagen Einrichtung und Absicherung (8.800 Euro) sowie Schulungen (3.000 Euro). Ersetzt die Firewall dagegen ein vorhandenes Gerät, gilt sie als Ersatzbeschaffung und fällt heraus.

Die laufenden Lizenzen für Microsoft 365 zahlen Sie in allen drei Fällen selbst. Bei 30 Nutzern mit Business Premium sind das rund 572 Euro pro Monat. Alle Beträge sind Beispielwerte. Ihr tatsächlicher Zuschuss hängt vom Angebot und vom Bescheid ab.

So beantragen Sie den Digitalbonus in sechs Schritten

Sie beantragen den Digitalbonus online über digitalbonus.bayern mit dem ELSTER-Unternehmenskonto Ihrer Firma. Entscheidend ist die Reihenfolge, denn eine verfrühte Beauftragung kostet die gesamte Förderung.

  1. Eignung prüfen: Kontrollieren Sie Beschäftigte, Umsatz, Bilanzsumme und bisherige De-minimis-Beihilfen.
  2. ELSTER-Unternehmenskonto einrichten: Seit Mai 2025 läuft der Antrag nur darüber. Die Registrierung erfordert einen Aktivierungsbrief per Post, planen Sie also Vorlauf ein.
  3. Angebote einholen: Lassen Sie sich Angebote externer Dienstleister erstellen, aber beauftragen Sie noch nichts verbindlich.
  4. Antrag stellen: Der Freistaat vergibt pro Monat ein festes Kontingent. Jedes Antragsfenster öffnet am Ersten des Monats, deshalb sollte Ihr Antrag dann fertig sein.
  5. Starten: Mit der automatischen Eingangsbestätigung dürfen Sie auf eigenes Risiko beginnen. Den Bescheid erhalten Sie später von der zuständigen Bezirksregierung, in Nürnberg also von der Regierung von Mittelfranken.
  6. Umsetzen und abrechnen: Schließen Sie das Projekt innerhalb von 18 Monaten nach dem Bescheid ab und bezahlen Sie alle Rechnungen. Anschließend reichen Sie die Projektmitteilung ein.

Beachten Sie außerdem die Zweckbindung. Geförderte Lösungen müssen Sie drei Jahre lang wie beantragt nutzen. Einen formalen Verwendungsnachweis verlangt die Behörde erst ab 10.000 Euro Zuschuss, also nur bei der Variante Plus. Bei kleineren Zuschüssen sind jedoch Stichproben möglich.

Typische Fehler beim Digitalbonus-Antrag

Ein häufiger und teurer Fehler ist ein Projektstart vor dem Antrag. Schon eine verbindliche Bestellung oder ein unterschriebener Auftrag gilt als Beginn des Vorhabens. Danach ist keine Förderung mehr möglich. Weitere typische Fehler sind:

  • Lizenzen einplanen: Microsoft-365-Abos oder Betriebssysteme gehören nicht ins förderfähige Budget.
  • Zu viel Beratung: Beratung und Schulung dürfen zusammen höchstens die Hälfte der Kosten ausmachen.
  • Hardware verwechseln: Laptops und Server sind Standard-Hardware, eine Firewall dagegen Sicherheitshardware.
  • Leasing: Geleaste oder gemietete Geräte sind ausgeschlossen, auch Mietkauf.
  • Antrag durch Dritte: Ein Dienstleister darf den Antrag weder stellen noch Ihr ELSTER-Zertifikat nutzen.
  • Kontingent verpasst: Ist das Monatskontingent vergeben, warten Sie bis zum nächsten Monat. Halten Sie deshalb alle Unterlagen zum Monatsersten bereit.
  • Pflichtmaßnahmen beantragen: Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen sind nicht förderfähig, auch nicht teilweise.

Kleiner, aber teuer ist zudem die Doppelförderung. Für dieselbe Maßnahme dürfen Sie keine weiteren öffentlichen Zuschüsse erhalten. Darlehen der LfA Förderbank Bayern oder der KfW zählen dabei allerdings nicht als Zuschuss.

Welche Alternativen gibt es zum Digitalbonus?

Für kleine bayerische Unternehmen ist der Digitalbonus derzeit das passendste Zuschussprogramm für IT-Sicherheit. Ergänzend kommen die BAFA-Beratungsförderung sowie Förderkredite von LfA und KfW infrage. Das Bundesprogramm go-digital ist am 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Seitdem gibt es auf Bundesebene keinen vergleichbaren Umsetzungszuschuss.

Eine Ergänzung ist die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen. Sie bezuschusst allgemeine Beratung, jedoch keine technische Umsetzung. Anträge sind laut BAFA bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Kombinieren dürfen Sie beide Programme nur für unterschiedliche Maßnahmen.

Größere Unternehmen ab 50 Beschäftigten erhalten keinen Digitalbonus. Für sie bleiben Förderkredite von LfA und KfW oder eine schrittweise Umsetzung aus dem laufenden Budget.

Was AURUM für Sie übernimmt

AURUM begleitet kleine Unternehmen aus Nürnberg und ganz Bayern vom förderfähigen Angebot bis zur fertigen Umsetzung. Den Antrag stellen Sie selbst, denn das schreibt die Richtlinie vor. Wir liefern jedoch alles, was Sie dafür brauchen:

  • ein Angebot, das förderfähige und nicht förderfähige Positionen getrennt ausweist
  • die Absicherung von Microsoft 365 mit Mehrfaktor-Authentifizierung, bedingtem Zugriff, Intune und Defender
  • Backup-Konzepte für Microsoft 365 mit unserem Partner Acronis
  • Schulungen für Mitarbeitende und Nachweise für Ihre NIS2-pflichtigen Kunden

Mehr zu unserem Leistungsumfang finden Sie bei unserer Cloud-Security-Beratung. Für Benutzerkonten und Berechtigungen setzen wir zusätzlich auf unser Identity- und Zugriffsmanagement.

Häufige Fragen zum Digitalbonus Bayern für IT-Sicherheit

Wie hoch ist der Digitalbonus Bayern für IT-Sicherheit?

Der Digitalbonus Standard übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 7.500 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen. Den Höchstbetrag erreichen Sie ab 15.000 Euro Projektkosten. Die Variante Plus mit bis zu 30.000 Euro setzt besonderen Innovationsgehalt voraus und passt daher selten zu Sicherheitsprojekten.

Sind Microsoft-365-Lizenzen über den Digitalbonus förderfähig?

Nein, Microsoft-365-Lizenzen gelten als Standard-Software und sind ausgeschlossen. Förderfähig ist dagegen die Einrichtung der Sicherheitsfunktionen durch einen externen Dienstleister. Dazu zählen etwa Mehrfaktor-Authentifizierung, Intune und Defender. Zusätzliche Sicherheitssoftware wie ein Backup für Microsoft 365 können Sie mit bis zu 18 Monaten Lizenzkosten ansetzen.

Kann ich NIS2-Pflichten mit dem Digitalbonus finanzieren?

In der Regel nicht, denn gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Außerdem greift NIS2 meist erst ab 50 Beschäftigten, der Digitalbonus nur darunter. Förderfähig sind aber Maßnahmen kleiner Zulieferer, die ihre NIS2-pflichtigen Kunden vertraglich verlangen.

Weitere Fragen zur Förderung

Wann kann ich den nächsten Antrag stellen?

Der Freistaat vergibt pro Monat ein festes Antragskontingent. Jedes Antragsfenster öffnet am Ersten des Monats. Ist das Kontingent vergeben, warten Sie bis zum nächsten Monatsersten. Jedes Unternehmen darf bis Ende 2027 einen Antrag pro Förderbereich stellen, also einen für IT-Sicherheit.

Darf mein IT-Dienstleister den Antrag für mich stellen?

Nein, den Antrag muss Ihr Unternehmen selbst über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto stellen. Dienstleister und Fördermittelberater dürfen weder den Antrag abschicken noch Ihr ELSTER-Zertifikat nutzen. Ihr Dienstleister liefert jedoch das Angebot, das Sie dem Antrag beifügen.

Fazit: Digitalbonus Bayern früh und richtig beantragen

Der Digitalbonus Bayern für IT-Sicherheit übernimmt bis zu 7.500 Euro, wenn Sie unter 50 Beschäftigte haben. Der beste Einsatz ist die Absicherung von Microsoft 365, Backup und Firewall, besonders bei Druck von NIS2-pflichtigen Kunden. Stellen Sie den Antrag vor jeder Beauftragung und halten Sie die Unterlagen zum Monatsbeginn bereit. Wir erstellen Ihnen gern ein förderfähiges Angebot.

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